ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Alle Reglemente

Stand: 01. Dezember 2023

1. Mit der Anmeldung für einen Event des Vereins SwissCityMarathon – Lucerne (Veranstalter) stimmt der/die Teilnehmer:in ausnahmslos diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den nachfolgenden Anhängen zu. Diese gelten auch bei der Anmeldung anderer oder zusätzlichen Personen (Dritten).

Der Veranstalter geht davon aus, dass diese Dritten der anmeldenden Person die Ermächtigung zur Anmeldung gegeben haben. Bei Anmeldung minderjähriger Läufer:innen durch Dritte geht der Veranstalter davon aus, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegt.

Anhänge:

  • ANMELDUNG UND ZUGANGSBESCHRÄNKUNG

    2. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online. Anmeldungen ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages innert 10 Tagen werden grundsätzlich nicht angenommen.

    3. Bei der Anmeldung besteht fakultativ die Möglichkeit, einen Annullierungsschutz abzuschliessen. Das einbezahlte Startgeld kann bei Unfall, Krankheit oder weiteren Gründen gemäss Annullierungsbedingungen geschützt werden.

    4. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrags zu disqualifizieren, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, sich nicht an die von den Behörden und/oder vom Veranstalter vorgegebenen Regeln und Massnahmen halten, oder der Verdacht besteht, dass diese nach der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (wie Doping) an den Start gehen.

    5. Der Veranstalter kann Teilnehmenden-Limiten festsetzen. Falls eine erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert. Bei einer allfälligen Reduktion der maximalen Teilnehmerzahlen durch behördliche Auflagen werden die Anmeldungen nach Zahlungseingang berücksichtigt.

    6. Der Veranstalter kann den Zugang und die Teilnahme an der Veranstaltung einschränken, beispielsweise aufgrund behördlichen Auflagen. Erfüllt ein/e Läufer:in die Zugangsbedingungen nicht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

  • MUTATIONEN, ANNULLATION UND RÜCKERSTATTUNG

    7. Jegliche Änderungen der Anmeldung können nur online vorgenommen werden. Anmeldungen sind persönlich und nicht übertragbar. Der Veranstalter kann bei ausverkauften Veranstaltungen eine offizielle, gebührenpflichtige Transfermöglichkeit anbieten. Ein Wechsel des Wettbewerbs ist möglich, solange Startplätze verfügbar sind. Höhere Startgelder und Optionen werden in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung oder Gutschrift von zu viel bezahltem Startgeld ist ausgeschlossen. Bei Ummeldung in einen anderen Wettbewerb gelten automatisch auch die Leistungen des entsprechenden Wettbewerbs. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch im Falle einer Leistungsreduktion.

    8. Bei Abmeldung vor den kommunizierten Stichtagen gemäss Ausschreibung wird ein online Gutschein im Wert des bezahlten Startgeldes, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, gültig bis spätestens einen Tag vor gleichen Veranstaltung im Nachfolgejahr ausgestellt.

    9. Für irrtümlich doppelt getätigte Anmeldungen wird ein online Gutschein, im Wert des bezahlten Startgeldes, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, gültig bis spätestens einen Tag vor gleichen Veranstaltung im Nachfolgejahr ausgestellt.

    10. Gutscheine sind nur online einlösbar, nicht kumulierbar und nur gültig, solange Startplätze vorhanden. Allfällige Guthaben oder Restbeträge werden nicht gutgeschrieben oder zurückerstattet. Gutscheine oder Startplätze aus Preisausschreiben oder Promotionen sind nur für die entsprechende Veranstaltung gültig und können nicht auf ein Folgejahr übertragen werden. Zudem sind diese persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar.

    11. Bei Abmeldung nach dem kommunizierten Stichtag gemäss Ausschreibung entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

    12. Bei einem Startverzicht, entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Kann ein/e Läufer:in aufgrund von Symptomen, Krankheit oder Unfall (mit oder ohne Arztzeugnis) nicht teilnehmen, so entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

  • VERWENDUNG VON PERSONENDATEN

    13. Die Verwendung der Personendaten ist in der geltenden Datenschutzerklärung geregelt. Die Läufer:innen verpflichten sich, dem Veranstalter die Personendaten von Drittpersonen nur zur Verfügung zu stellen, wenn diese, bzw. deren gesetzlichen Vertreter, die geltende Datenschutzerklärung kennen und sie gemäss anwendbarem Datenschutzrecht dazu berechtigt sind. Der Veranstalter darf die Läufer:innen jederzeit auffordern, das Vorliegen dieser Voraussetzungen – insbesondere einer Einwilligung der Drittpersonen – innert Frist nachzuweisen und kann andernfalls ohne weiteres von sämtlichen Verträgen zurücktreten.

    14. Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, in Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden.

  • VERANSTALTUNG

    15. Events werden gemäss den Wettkampfreglementen der jeweiligen Veranstaltung durchgeführt.

    16. Der/Die Teilnehmer:in verpflichtet sich, die allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen vorbehaltslos einzuhalten und den allgemeinen Verhaltenskodex zu befolgen.

  • SICHERHEIT / GESUNDHEIT

    17. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist strikte Folge zu leisten.

    18. Die Läufer:innen sind selbst dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Der Veranstalter übernimmt bei Unfall oder Krankheit keine Verantwortung und lehnt jede Haftungsansprüche ab.

    19. Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Läufer:innen jederzeit aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden. Personen über 35 Jahren, sowie Läufer:innen mit einer Vorgeschichte von Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen oder anderer Risikogruppen wird empfohlen, sich regelmässig ärztlich untersuchen zu lassen.

  • HÖHERE GEWALT

    20. Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung der Laufveranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, anzupassen oder zeitlich und/oder räumlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Durchführung der Laufveranstaltung zum ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt auf Grund eines externen, unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignisses höherer Gewalt unmöglich wird.
    Bei einer Absage der Veranstaltung oder einer nachträglichen Beschränkung der Teilnehmerzahlen durch behördliche Auflagen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn haben die Teilnehmenden, welche nicht starten können, folgende Möglichkeiten:

    • Spenden ihres Startgeldes an den Veranstalter
    • Kostenloses Umschreiben auf die gleiche Veranstaltung im Nachfolgejahr
    • Rückerstattung des Startgeldes abzüglich einer Bearbeitungsgebühr
  • HAFTUNG

    21. Der Veranstalter und seine Partner übernehmen keine Haftung für Risiken der Läufer:innen aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Die Läufer:innen sind selbst dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

    22. Die Hilfeleistungen an den Posten des Veranstalters durch Sanitätspersonen sind im Startgeld inbegriffen. Eine allfällig notwendige ärztliche Behandlung auf Platz, den Transport in eine Klink und eine allfällige Behandlung in der Klinik ist nicht im Startgeld inbegriffen.

    23. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.  

    24. Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände

  • DOPING

    25. Für alle Veranstaltungen gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Läuferinnen und Läufer unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit von Swiss Sport Integrity sowie des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (siehe https://www.sportintegrity.ch/).

  • ORGANISATION

    26. Veranstalter ist der Verein SwissCityMarathon – Lucerne (CHE-112.487.804 MWST), Würzenbachstr. 13, 6006 Luzern

    27. Gerichtsstand ist Luzern

    28. Änderungen bleiben vorbehalten

  • ABSCHLUSSBEMERKUNG

    29. Die vorliegende Version der AGBs und ihrer Anhänge bildet die Grundlage der Übersetzungen in Englisch, Französisch und Italienisch. Gültigkeit haben die deutschen Versionen. Änderungen bleiben vorbehalten. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter +41 (0)41 375 03 30 oder info@swisscitymarathon.ch